Anmeldung / Kosten
Ein erster Kontakt mit der Ergotherapie kann direkt durch die betroffene Person, den Arzt / die Ärztin, durch interdisziplinäre Fachpersonen oder durch Angehörige aufgenommen werden.
Die ärztliche Verordnung mit der Indikationsstellung muss durch den behandelnden Arzt / die behandelnde Ärztin vor Therapiebeginn erfolgen.
In einem Erstgespräch werden Anliegen, Therapieziele und erste Behandlungsschritte mit der betroffenen Person besprochen und geklärt.
Eine gute Zusammenarbeit mit den zuweisenden Ärzten und Ärztinnen sowie mit den involvierten Fachpersonen ist sehr wichtig für eine zielgerichtete Behandlung.
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